Reiserücktrittsversicherung
Storno | Reiserücktritt | Reiseabbruch
Ein Rücktritt vom Mietvertrag für Ihr Ferienhaus Toskana bzw. Ihre Toscana Ferienwohnung ist jederzeit möglich. Der Rücktritt sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Die Kosten bei einem eventuellen Reiserücktritt sind im Mietvertrag für die Ferienhäuser Toscana und Ferienwohnungen Toskana festgelegt. Bitte erwägen Sie unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Nicht selten zwingen Gründe zum Reiserücktritt oder -abbruch, die zum Zeitpunkt der Buchung noch völlig ausgeschlossen erscheinen. Den lange ersehnten Toskana Urlaub in einem Ferienhaus Toscana oder einer Ferienwohnung Toskana nicht antreten zu können oder vorzeitig abbrechen zu müssen, ist an sich schon unerfreulich genug und zusammen mit den dann anfallenden Stornogebühren ausreichend Grund, die vergleichsweise geringe Ausgabe für eine Reiserücktrittsversicherung nicht zu scheuen.
In der Regel fallen folgende Stornogebühren an:
- Reiserücktritt bis zum 60. Tag vor Reisebeginn
Die Anzahlung für die gebuchte Toskana Ferienwohnung verbleibt beim Vermieter - Reiserücktritt zwischen dem 60. und dem 36. Tag vor Reisebeginn
50% des Mietpreises Ihrer Ferienwohnung Toscana - Reiserücktritt ab dem 35. Tag vor Reisebeginn
100% des Mietpreises